Heute soll uns in aller nötiger Kürze die Neutralität gegenüber Problemrekonstruktionen von Kundinnensystemen – wir könnten auch von „Veränderungsneutralität“ sprechen – beschäftigen.
Respektvoll-ambivalente Haltung gegenüber Problemrekonstruktionen
Für einen systemisch-lösungsorientierten Berater empfiehlt es sich zunächst, eine neutrale Haltung hinsichtlich einer Veränderungsnotwendigkeit einzunehmen, jedenfalls so lange, bis ihm – beim „Wiener T-A-Z-A-Modell“ anlässlich der Klärung von Themen/Thema, Anliegen („positiver Dreh“), Ziel und Auftrag – ein klarer „Veränderungsjob“ seitens der Kundschaft erteilt worden ist.
Um eine respektvoll-ambivalente Haltung gegenüber Problemrekonstruktionen zu fördern sollte offen bleiben, ob die Beraterin das Problem für etwas „Gutes“ oder „Schlechtes“ hält, ob sie es „wegbekommen“ oder seinen Erhalt fördern will. Als Regel kann hilfreich sein, dass, um Veränderungen möglichst zu verhindern oder zu erschweren, versucht werden sollte, möglichst viel Druck in Richtung der von einem selbst bevorzugten „sinnvollen“ Veränderung („Lösung“) zu machen. Dies impliziert nämlich einerseits die Inkompetenz des Kundensystems und fördert andererseits dessen Abhängigkeit vom Berater.
Wohlverstandene Berater-Verantwortung
Jegliche Beeinflussungsintention von Beraterinnen gegenüber Kundschaften hat aus meiner Sicht die Konsequenz, dass bei Nichtgelingen eine „Beraterhaftung“ greift/greifen müsste, wobei dies hier nicht unbedingt juristisch gemeint ist – vielmehr sollten sich Beraterinnen bewusst sein, dass ihnen diesfalls ein gerüttelt Maß an Verantwortung zukommt (wiewohl wir ja davon ausgehen, dass lebende Systeme regelmäßig nicht instruierbar sind).
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