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Das Subjekt: Emanzipation, Individualisierung und flüssige (situative) Identitätsarrangements/A


Dies ist der dritte Beitrag zum Thema „Ökologische Ohnmachtskompetenz“. Bei Interesse können Sie gerne zuvor die ersten beiden Teile – Teil 1, Teil 2 – lesen.

In diesem Beitrag beschäftige ich mich mit dem flüchtig-flüssigen Ich in der spätmodernen Gesellschaft, welches eine der maßgeblichen Restriktionen für eine gelingende (sozial)ökologische Transformation darstellt.

Immanuel Kant und der kategorische Imperativ

Immanuel Kant (1724-1804) hat mit dem Ideal des autonomen Subjekts das Projekt der Emanzipation begründet. Seine Vorstellung ist jene vom „Auszug des Menschen aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit“. Er fordert das Individuum zum selbstständigen Vernunftgebrauch auf und geht von dessen freien Willen, seiner Würde und ihm zustehenden unantastbaren Grundrechten aus. Allerdings ist für ihn die Aufklärung keine individuelles Projekt, sondern vielmehr ein Menschheitsprojekt.

Seiner Vorstellung nach geht es nämlich um die Befreiung und Verwirklichung des Vernunftwesens, das – nun mündig – die Befähigung hat, sich individuell und kollektiv so zu verhalten, dass man „von der Maxime des eigenen Handelns stets wollen könne, dass sie allgemeines Gesetz werde.“ Diesem Denken ist also ein gemeinsamer Horizont kollektiver Vernunft inhärent, die Selbstverwirklichung des Individuums ist begrenzt durch den Rahmen der kollektiven Selbstbestimmung – und zugleich Selbstbegrenzung. Dieses kantisch-rationalistische Emanzipationsverständnis ist dem Kampf gegen Aberglauben, Irrationalität, Faulheit und Bequemlichkeit gewidmet und von der Hoffnung auf eine kosmopolitische Gesellschaft und auf ewigen Frieden getragen.

Autonomie wird dem Menschen demnach nur zugesprochen, wenn er als mündig und somit als vernunftbegabtes Wesen betrachtet werden kann. Diese Mündigkeit wird als untrennbare Einheit zweier gleichrangiger Elemente, nämlich von Freiheit und Verpflichtung auf die Vernunft, gesehen. Freiheit, Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung werden hier verstanden als vor allem innerlich-moralische, als Vernunftbestimmtheit, als kollektiv-egalitär und schließlich als ökologisch-inklusiv (siehe dazu weiter unten).

Es kann in diesem Zusammenhang von der „philosophischen Moderne“ gesprochen werden, wobei dieses Kant´sche regulative Ideal als normativer Referenzpunkt mehr oder weniger durch die erste Moderne (klassische Industriegesellschaft) bis weit in die zweite Moderne (postindustrielle Gesellschaft) hinein trägt.

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